AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von EA Management Consulting
1. Allgemeines
Die Geschäftsbeziehungen zwischen EA Management Consulting und dem Kunden unterliegen ausschließlich diesen AGB. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte, ohne erneuten Hinweis.
2. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorarsatz. Für eine Festeinstellung beträgt das Honorar 33 % des ersten Bruttojahresgehalts des eingestellten Bewerbers, zuzüglich Umsatzsteuer. Der Anspruch auf Vergütung besteht unabhängig von der Position, in der der Bewerber letztlich eingesetzt wird. Das Honorar wird auch fällig, wenn der Anstellungsvertrag innerhalb von 12 Monaten nach Kandidatenvorschlag geschlossen wird.
3. Fälligkeit
Das Honorar wird bei Abschluss eines Arbeitsvertrags fällig. Der Kunde muss EA Management Consulting innerhalb von Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich über die Einstellung informieren und eine Kopie des Anstellungsvertrags vorlegen. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig.
4. Auftragsbeendigung
Der Kunde kann den Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden gesondert abgerechnet.
5. Verschwiegenheit & Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen vertraulich zu behandeln. Gibt der Kunde Informationen unberechtigt an Dritte weiter, schuldet er die volle Provision. EA Management Consulting übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Bewerberangaben. Der Kunde stimmt der Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken zu, kann aber jederzeit widersprechen.
6. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ajman, VAE.
7. Ersatzbemühungen
Kündigt der eingestellte Bewerber innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, wird EA Management Consulting versuchen, einen geeigneten Ersatz zu finden, sofern dies vereinbart wurde. Die Kosten für eine Nachbesetzung betragen 5 % des ursprünglichen Honorars und sind sofort fällig. Eine Gewähr für eine erfolgreiche Vermittlung wird nicht übernommen.
8. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt deutsches Recht, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.